Tätigkeit
Arbeiten als WIWA-WickelberaterIn
Sie sind zertifizierte WIWA-WickelberaterIn und wollen nun zur Tat schreiten?
Als selbständige Beraterin unterstützen wir Sie gerne in der Bewerbung Ihrer Termine und helfen Ihnen dabei Kontakte zu wichtigen Akteuren in Ihrer Region herzustellen.
Zertifizierung und Mitgliedschaft
Natürlich führen wie im wahren Leben auch hier verschiedene Wege zum selben Ziel.
Als österreichweiter Koordinator des Windelgutscheins möchten wir gerne eine breite Basis an BeraterInnen in unser Netzwerk aufnehmen.
Zertifizierung durch den Workshop
Wenn Sie persönliche Stoffwickelerfahrungen haben oder mit werdenden und jungen Eltern arbeiten, dann empfehlen wir als Einstieg eine Zertifizierung durch die Absolvierung unseres Workshops. Wir ergänzen ihre Erfahrungen mit vielen Fakten, von Materialkunde bis Waschpflege, in einem Intensivworkshop über eineinhalb Tage. Die Vorführtasche ist dabei schon in den Kursgebühren enthalten. Dem nächsten eigenen Windelworkshop für Eltern oder einer Einzelberatung in privater Atmosphäre steht dann nichts mehr im Weg. Näheres zum Kurs finden Sie hier.
Zertifizierung von erfahrenen StoffwindelberaterInnen
Auch über die Bereicherung durch bereits erfahrene WickelberaterInnen freuen wir uns sehr. Sollten Sie über eine Ausbildung eines bekannten Kursanbieters verfügen, kontaktieren Sie uns gerne.
Für die Zertifizierung ist ein persönliches Gespräch mit einem unserer Vorstandsmitglieder der erste Schritt. Dieses dient dazu vorhandenes Wissen und Erfahrung zu eruieren.
Preis und Termin auf Anfrage
Beratertasche: Preis auf Anfrage
Mitgliedschaft für WIWA-WickelberaterInnen
Jährliche Werbekostenzuschuss: € 50,-
Selbständige gewerbliche Tätigkeit als StoffwindelberaterIn
Eine selbständige Tätigkeit als StoffwindelberaterIn fällt in die Kategorie „neue Selbständige“. Dafür ist also keine Gewerbemeldung bei der Handelskammer notwendig. Sehr wohl aber die Meldung bei Finanzamt und SVA.
Zuverdienst durch Vermittlung von Verkäufen
Einige Online-Händler bieten Provisionen auf vermittelte Käufe, da man als StoffwindelberaterIn vor allem in Gebieten ohne lokalen Stoffwindelhändler die Fachhändlerberatung ersetzt. Wenn man Interesse daran hat neben der Beratung auch diese Einkommensmöglichkeit zu nutzen ist die Meldung des freien Gewerbes eines Handelsagenten notwendig. In Wien liegt die Grundumlage bei € 80,- jährlich. Diese kann eventuell in den Bundesländern leicht unterschiedlich ausfallen. Natürlich muss dies auch dem Finanzamt und der SVA gemeldet werden. Allerdings erhöht sich die SVA dadurch nicht.
© Blümchen